Udo Foht Betrug: Revision gegen Verurteilung

© IMAGO / Christian Schroedter

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Udo Foht, der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), hat Berufung gegen seine Verurteilung wegen Betrugs und Bestechlichkeit eingelegt. Das Landgericht Leipzig hatte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, nachdem Foht zugegeben hatte, über Jahre hinweg vier- bis fünfstellige Summen von TV-Produzenten und Musikmanagern, unter anderem von Florian Silbereisen, geliehen&hellip;<br>
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